
Der Landkreis Gifhorn führt am Samstag, 20. Juni 2026, zwischen 12:00 und 12:30 Uhr einen Probealarm durch. Ziel der Übung ist es, die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Warnmittel zu überprüfen und die Bevölkerung mit den Signalen vertraut zu machen. Tests dieser Art finden jeweils am dritten Samstag im Januar und im Juni statt.
Termin und Ablauf
Im genannten Zeitfenster werden im gesamten Kreisgebiet unterschiedliche Warnmittel ausgelöst. In den Ortschaften ertönt ein einminütiger auf und abschwellender Heulton der Sirenen. Für die Bevölkerung besteht während des Tests keine Gefahr. Eine Entwarnung über die Sirenen ist aus technischen Gründen nicht vorgesehen. Eine abschließende Mitteilung erfolgt stattdessen über Warn-Apps.
Welche Warnmittel werden eingesetzt und welche Grenzen gibt es
Neben den Sirenen werden Warn-Apps aktiviert und in ausgewählten Bereichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren mit mobilen Durchsage und Warnanlagen unterwegs sein. Eine Warnung per Mobilfunkdienst Cell Broadcast ist nicht geplant. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Entwarnung nur über die Warn-Apps erfolgen kann.
Empfehlungen für die Bevölkerung
Die Verwaltung empfiehlt die Installation und korrekte Einrichtung gängiger Warn-Apps wie NINA oder KATWARN. Richtig eingerichtet können diese Anwendungen flächendeckend über verschiedene Gefahrensituationen informieren. Die wiederkehrenden Tests bieten eine Gelegenheit, die Funktion der Apps zu prüfen. Die Auslösung der Apps erfolgt über das vom Bund bereitgestellte modulare Warnsystem, auf dessen technische Funktionsweise die Kreisverwaltung keinen Einfluss hat.
Für aktuelle Hinweise und mögliche Informationen zum Probealarm verweist der Landkreis auf seine Internetseite und die offiziellen Social Media Kanäle. Darüber hinaus stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe weitergehende Informationen und einen Ratgeber mit Checkliste zur Vorsorge zur Verfügung. Dieser Ratgeber kann beim Bundesamt bezogen werden und liegt außerdem am Empfang der Kreishäuser des Landkreises Gifhorn aus.
Zweck der Übung
Mit den regelmäßigen Tests soll sichergestellt werden, dass im Ereignisfall eine möglichst breite und schnelle Information der Bevölkerung möglich ist. Während des Probealarms sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Übung dient ausschließlich der Überprüfung von Technik und Abläufen.
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