GbR Register 2024: Leitfaden zur Anmeldung und Führung einer GbR

GbR Register 2024: Leitfaden zur Anmeldung und Führung einer GbR
GbR Register 2024: Leitfaden zur Anmeldung und Führung einer GbR | Bild: Alixone1 / CC BY-SA 3.0

Seit dem 1. Januar 2024 ändern sich die Spielregeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Wer mit Immobilien, Handelsregistereinträgen oder sonstigen Rechten zu tun hat, muss prüfen, ob die GbR im neuen Gesellschaftsregister eingetragen ist.
Ist die GbR nicht registriert, können Eintragungen ins Grundbuch oder andere Register künftig versagt werden — das macht die Registrierung für viele GbR unverzichtbar.

Der Text erklärt klar, welche GbR betroffen sind, welche Voraussetzungen gelten und wie der Registrierungsprozess abläuft. Das schafft Sicherheit bei Immobilientransaktionen und bei der Rechtsgestaltung von Partnerschaften.

GBR-Register 2024: Grundlagen und Anforderungen

Das neue Register verlangt verbindliche Eintragungen von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und schafft Voraussetzungen für die Eintragung von Rechten zugunsten der GbR in öffentliche Register. Es legt auch Formpflichten und Zuständigkeiten fest, die für bestehende und neu gegründete GbR relevant sind.

Was ist das GBR-Register?

Das Gesellschaftsregister (GbR-Register) ist ab 01.01.2024 ein öffentlich geführtes Register bei den Amtsgerichten, das Informationen über bestehende GbR erfasst.
Eintragungen dokumentieren Namen der Gesellschafter, Vertretungsverhältnisse, Sitz und Geschäftsanschrift sowie Eintragungsgrundlagen.

Zweck des Registers ist Rechtsklarheit bei Rechtsgeschäften und Grundstückseintragungen.
Nur eingetragene GbR können künftig in vielen öffentlichen Registern, etwa im Grundbuch, als Inhaber von Rechten eingetragen werden.
Die Anmeldung bedarf in der Regel der notariellen Beglaubigung des Anmeldeschreibens; einzelne Details und Formvorschriften regelt die Verordnung zur Registerführung.

Relevante gesetzliche Rahmenbedingungen 2024

Die Einführung des Registers folgt der Reform zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG).
Wesentliche Normen regeln Eintragungspflichten, Einsichtnahme, Datenumfang und die Rechtswirkung der Eintragung.

Kernpunkte:

  • Eintragungsvoraussetzung für Rechteinschreibungen in Grundbuch oder Handelsregister: nur eingetragene GbR werden anerkannt.
  • Umsatz an Meldepflichten: Änderungen der Gesellschafterstruktur und Vertretungsverhältnisse sind fristgerecht zu melden.
  • Formvorschrift: Anmeldung meist mit notarieller Beglaubigung; gerichtliche Zuständigkeit liegt bei Amtsgerichten, die auch Handels- und Vereinsregister führen.

Datenschutz und Einsicht: Das Register gewährt öffentliches Registerrecht, aber sensible Daten unterliegen Beschränkungen.
Praktische Folge: Bestehende GbR sollten ihre Satzung, Vertretungsregelungen und Grundstücksrechte prüfen und gegebenenfalls nachtragen.

Registrierungsprozess für das GBR-Register 2024

Die Eintragung verlangt konkrete Unterlagen, eine notariell beglaubigte Anmeldung und die elektronische Übermittlung an das zuständige Registergericht. Fristen betreffen vor allem Immobilien- und unternehmensbezogene Rechtsakte; fehlende Eintragungen können Handlungsbeschränkungen nach sich ziehen.

Notwendige Unterlagen und Daten

Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern unterschrieben und notariell beglaubigt sein. Wesentliche Dokumente:

  • Gesellschaftsvertrag oder Gesellschaftervereinbarung (sofern vorhanden).
  • Personenstandsdaten aller Gesellschafter: vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit.
  • Vertretungsregelungen: wer zeichnet, wer handelt, mit Vollmachten falls abweichend.
  • Angaben zur Geschäftsadresse der GbR und zum Tätigkeitsbereich.

Bei Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen sind zusätzlich Nachweise über das Eigentum oder Beteiligungsverhältnisse vorzulegen. Notare übermitteln in der Regel die beglaubigten Anträge elektronisch an das Registergericht; direkte Einreichung durch die GbR ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Ablauf der Anmeldung

Erstkontakt erfolgt meist beim Notar; dieser bereitet die beglaubigte Anmeldung vor. Alle Gesellschafter erscheinen beim Notar oder bevollmächtigen eine Person zur Unterschriftsleistung. Der Notar prüft Identität und Unterlagen, beglaubigt Unterschriften und sendet die Anmeldung elektronisch an das zuständige Registergericht.

Das Registergericht prüft die Formvoraussetzungen und veröffentlicht die Eintragung elektronisch im Gesellschaftsregister. Bei fehlenden Unterlagen fordert das Gericht nach; die Frist zur Nachreichung variiert je nach Einzelfall. Gebühren für Notar und Registergericht fallen an; die Kostenhöhe richtet sich nach dem Geschäftswert und dem Umfang der Eintragung.

Fristen und wichtige Termine

Die Regelungen sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft; GbR mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen sollten zeitnah eintragen. Es besteht keine generelle Pflicht zur sofortigen Eintragung für alle GbR, doch bei Rechtsgeschäften mit Eintragungswirkung empfiehlt sich umgehende Anmeldung.

Nachforderungsschreiben des Gerichts setzen üblicherweise kurze Fristen (meist wenige Wochen) zur Nachreichung fehlender Unterlagen. Notare sollten frühzeitig beauftragt werden, da die Vorbereitung und Beglaubigung Zeit in Anspruch nimmt. Für Fristberechnung und konkrete Terminvorgaben gilt das zuständige Registergericht als verbindliche Auskunftsstelle.

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redaktion
Redaktion Wolfsburger Anzeiger 36 Artikel
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