Schnee und Sturmböen: Landkreis Gifhorn sagt Unterricht am 9. Januar ab

Schnee und Sturmböen: Landkreis Gifhorn sagt Unterricht am 9. Januar ab
Schnee und Sturmböen: Landkreis Gifhorn sagt Unterricht am 9. Januar ab

Der Landkreis Gifhorn hat für Freitag, den 9. Januar, den Schulbetrieb im gesamten Kreisgebiet wegen erwarteter starker Schneefälle und orkanartiger Böen eingestellt. Der Deutsche Wetterdienst hatte vor mehreren Stunden andauerndem, teils unwetterartigem Schneefall in Verbindung mit starken Sturmböen und anschließenden Schneeverwehungen gewarnt.

Betroffene Schulen und Schülerbeförderung

Wegen der Witterung kann es im Busverkehr zu erheblichen Einschränkungen kommen. Die Kreisverwaltung kündigte an, die Schülerbeförderung am 9. Januar einzustellen. Das gilt auch für die Beförderung zu und von Förderschulen innerhalb und außerhalb des Landkreises. Der reguläre Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden Schulen entfällt.

Für die berufsbildenden Schulen I und II ordnete der Landkreis Distanzunterricht an. Damit sollen Ausfallzeiten für Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich gehalten werden, während der Schulweg und der Busverkehr nicht sicher gewährleistet werden können.

Betreuung und vorzeitige Entlassung

Die Schulen stellen eine Notbetreuung sicher für jene Kinder und Jugendlichen, die trotz der Absage zum Unterricht kommen. Ertüchtigen sich die Witterungsverhältnisse während des Schultages derart, dass eine erhebliche Gefahr für den Heimweg besteht, kann die Schulleitung den Unterricht vorzeitig beenden. Eine Beaufsichtigung wird bis zum Verlassen der Schule gewährleistet.

Grundschulkinder dürfen nur dann gegen ihren Stundenplan nach Hause entlassen werden, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder die Eltern dem Verfahren vorher zugestimmt haben. Unabhängig von einer generellen Absage können Eltern von Schülerinnen und Schülern bis zur 10. Klasse ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg befürchten.

Entscheidungswege und Informationskanäle

Der Landkreis erläuterte sein Vorgehen bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall. Kommt es zu extremen Verhältnissen wie Glatteis, Eisregen, starken Schneefällen oder kräftigen Stürmen und ist die Sicherheit der Schulwege nicht mehr gewährleistet, entscheidet die Kreisverwaltung gemeinsam mit den Beförderungsunternehmen über eine Einstellung der Schülerbeförderung und des Unterrichts im gesamten Kreis.

Aktuelle Informationen werden unter anderem auf der Seite https://vmz-niedersachsen.de veröffentlicht. Die Kreisverwaltung weist zudem auf Mitteilungen auf ihrer Website, auf Instagram und Facebook sowie auf Verkehrsnachrichten der Radiosender hin. Die Verwaltung bittet darum, sich ausschließlich über diese offiziellen Quellen zu informieren.

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redaktion
Redaktion Wolfsburger Anzeiger 41 Artikel
Aus Wolfsburg. Für Wolfsburg.