
Der Landkreis Gifhorn hat die seit dem 24.10.2025 bestehende allgemeine Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Begründet wird der Schritt mit einem Rückgang bestätigter Funde infizierter Wildvögel und einer verringerten Zugaktivität, zugleich betont die Verwaltung, dass die Gefahr durch das Geflügelpestvirus H5N1 weiterhin als hoch eingeschätzt wird.
Befunde und aktuelle Lage
Auslöser der Aufstallungspflicht waren Nachweise des Geflügelpestvirus H5N1 bei verendeten Kranichen Ende Oktober 2025. In der Folge wurden zahlreiche tote Wildvögel beprobt; das Virus wurde unter anderem bei Wildgänsen festgestellt. Seither sind in Geflügelhaltungen im Kreis weder private noch gewerbliche Ausbrüche gemeldet worden.
Seit dem 12.12.2025 gab es nach Angaben des Landkreises keine weiteren laborbestätigten Nachweise. Zudem seien die Meldungen über Totfunde von Wildvögeln über den Jahreswechsel deutlich zurückgegangen. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko der Geflügelpest weiterhin als hoch ein, bewertet aber das Eintragsrisiko in lokale Bestände als vermindert, weil die Zugaktivität der Wildvögel nachgelassen habe.
Konsequenzen im Falle eines Ausbruchs
Der Landkreis verweist darauf, dass bei einem Nachweis des Virus in einer Haltung der gesamte Bestand unabhängig von der Größe getötet werden muss. Anschließend sind eine umfassende Reinigung und Desinfektion des Betriebs vorzunehmen. Zudem werden Sperrzonen mit einem Radius von drei beziehungsweise zehn Kilometern eingerichtet. In diesen Zonen fallen umfangreiche Untersuchungen weiterer Bestände sowie wirtschaftliche Einschränkungen an.
Empfehlungen an Geflügelhalter
Geflügelhaltende werden gebeten, empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen und sich organisatorisch auf eine gegebenenfalls erneut notwendige Aufstallung vorzubereiten. Informationsmaterial zu Schutzmaßnahmen stellt das Friedrich-Loeffler-Institut online zur Verfügung.
Für Rückfragen und Meldungen von Verdachtsfällen oder toten Wildvögeln hat das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn die E-Mail-Adresse veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de genannt.
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