Erlaubnis für Streusalz auf Gehwegen bis 13. Januar verlängert wegen Tauwetter

Erlaubnis für Streusalz auf Gehwegen bis 13. Januar verlängert wegen Tauwetter
Erlaubnis für Streusalz auf Gehwegen bis 13. Januar verlängert wegen Tauwetter

Die Ausnahmeregelung zur Verwendung von Streusalz auf Gehwegen ist um einen Tag verlängert worden. Die Erlaubnis gilt bis Dienstag, 13. Januar, 22 Uhr. Hintergrund sind steigende Temperaturen oberhalb des Gefrierpunkts bei weiterhin gefrorenem Untergrund und teils unter Schnee verborgener Eisbildung.

Gründe für die Verlängerung

Witterungsprognosen sagen Temperaturen im unteren einstelligen Plusgradbereich voraus, die voraussichtlich mehrere Tage anhalten. Weil der Boden vielerorts noch gefroren ist, taut eine unter der Schneeauflage entstandene Eisschicht nicht schnell. Die Behörde begründet die temporäre Erlaubnis zur Ausbringung von Streusalz damit, dass sonst die Verkehrssicherheit auf Gehwegen gefährdet wäre.

Regeln für Anlieger und Umwelthinweis

Die Erlaubnis richtet sich an Anlieger, die Gehwege pflegen. Das Salz darf demnach im Bedarfsfall eingesetzt werden, sollte aber aus Umweltsicht auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Die Mitteilung betont den Vorrang minimaler Streumengen, um mögliche Schäden an Böden und Vegetation zu begrenzen.

Folgen für Radverkehr und Kraftfahrzeuge

Wegen großer Schneemengen in Verbindung mit anhaltenden Minusgraden konnten Radwege nicht vollständig geräumt werden. Ist ein Radweg unbefahrbar, entfällt die Benutzungspflicht. In solchen Fällen können Radfahrerinnen und Radfahrer auf geräumte und mit Salz abgestreute Fahrbahnen ausweichen. Autofahrerinnen und Autofahrer werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

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redaktion
Redaktion Wolfsburger Anzeiger 41 Artikel
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